Der erfolgreiche Start als Zahnärztin/Zahnarzt



Von der Approbation bis zur ersten Behandlung: So meisterst du die organisatorischen Hürden und findest deinen Weg in den zahnärztlichen Beruf: Eine Anleitung für den Berufseinstieg

 

Dieser Artikel soll dir einen hilfreichen Überblick darüber verschaffen, wie du als Zahnärztin oder Zahnarzt in den Beruf einsteigen kannst. Wir möchten dich bei den organisatorischen Schritten unterstützen, die du bis zur Behandlung deines ersten Patienten bewältigen musst. Besonders wenn du gerade erst das Staatsexamen bestanden hast, kann die Vielzahl an zu erledigenden Aufgaben überfordernd wirken. Aber keine Sorge, du bist nicht allein. Wir möchten dich auf diesem Weg begleiten und dir bei den ersten Schritten im zahnärztlichen Beruf helfen.

Falls du bereits als Zahnärztin oder Zahnarzt tätig bist, bieten wir dir hier weiterführende Themen an, die dir bei der Ausübung deines Berufs helfen können. Dazu gehören zum Beispiel der Jobwechsel oder der Abschluss der Assistenzzeit.

Stufe 1 – nach der Prüfung
Du hast die letzte Prüfung deines Staatsexamens bestanden und bekommst bald dein Zeugnis über das bestandene Studium von deiner Universität in verschiedenen Ausführungen. Wenn du diese Zeugnisse in den Händen hältst, bist du aber noch keine Zahnärztin oder Zahnarzt. Um den zahnärztlichen Beruf ausüben zu können, brauchst du die sogenannte Approbation.

Die Approbation wird dir jedoch nicht von der Universität ausgestellt, sondern du musst diese bei einer entsprechenden Einrichtung deines Bundeslandes beantragen. Diese Einrichtung kann ein Landesamt, Zweckverband, Ministerium oder eine Bezirksregierung sein. Am besten googelst du nach deinem Bundesland in Verbindung mit den Worten “Approbation Zahnärztin/Zahnarzt”. Während des Antragsverfahrens entstehen für dich Kosten. Wenn du in Deutschland studiert hast, liegen die Kosten bei ca. 200 Euro. Bitte beachte, dass – wenn du im Ausland studiert hast – die Kosten hierfür evtl. abweichen können. Informiere dich am Besten im Vorfeld, welche Unterlagen du für den Approbationsantrag zusätzlich zu deinem Zeugnis noch benötigst. Das könnten zum Beispiel ein Führungszeugnis, ein tabellarischer Lebenslauf, eine ärztliche Bescheinigung über deine gesundheitliche Eignung, eine Geburtsurkunde oder ein Identitätsnachweis sein. Teilweise benötigst du diese Unterlagen auch in beglaubigter Kopie. Wenn dein Antrag genehmigt wurde, dann erhältst du deine Approbation und bist ganz nun offiziell Zahnärztin oder Zahnarzt – herzlichen Glückwunsch.

Manche Einrichtungen übermitteln deine Daten nach dem Approbationsantrag auch direkt an die Landeszahnärztekammer. Im Regelfall bekommst du dann von der zuständigen Zahnärztekammer Post und wirst aufgefordert einen Fragebogen für neue Mitglieder auszufüllen. Wenn du nicht direkt nach deinem Approbationsantrag einen Job anfängst, kannst du dich von den Mitgliedsbeiträgen für die Zahnärztekammer befreien lassen und musst noch keine Mitgliedsbeiträge bezahlen. Als Assistenzarzt – oder korrekterweise Vorbereitungsassistent – liegen die Beiträge bei ca. 35-40€ im Monat. Ein Teil der Zahnärztekammer ist auch das Versorgungswerk. Das Versorgungswerk ist quasi die Rentenversicherung der Zahnärzte, in der du Pflichtmitglied wirst. Als Assistenzzahnarzt zahlst du die gleichen Beträge, wie in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese kannst du dir im Internet durch einen entsprechenden Brutto-Netto-Rechner ausrechnen lassen. Wichtig ist aber, dass du dich in den ersten 3 Monaten von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lässt. Dafür erhältst du von deinem Versorgungswerk einen entsprechenden Antrag. An dieser Stelle solltest du dir merken, dass du diesen Antrag bei jedem Jobwechsel erneut stellen musst. Wenn du nach deinem Studium noch keinen Job hast, dann solltest du dies auch dem Versorgungswerk mitteilen, denn nur dann musst du auch noch keine Beiträge entrichten. Solltest du z.B. Arbeitslosengeld beziehen, übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge für das Versorgungswerk. In diesem Fall empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Versorgungswerk und deinem Kontakt bei der Bundesagentur für Arbeit. (dies auch nochmal checken)

Für Zahnärzte gibt es verschiedene Möglichkeiten, nach dem Studium in Deutschland zu arbeiten. Eine Möglichkeit ist, als Vorbereitungsassistent zu arbeiten. Der Vorbereitungsassistent ist ein Zahnarzt, der nach dem Studium eine zweijährige Assistenzzeit absolviert, um sich auf die Niederlassung als Zahnarzt vorzubereiten. In dieser Zeit wird er von einem erfahrenen Zahnarzt betreut und sammelt praktische Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Zahnmedizin.

Eine weitere Möglichkeit ist, als angestellter Zahnarzt zu arbeiten. Dabei ist der Zahnarzt als Angestellter in einer Praxis oder einem Zentrum angestellt und arbeitet unter der Leitung eines erfahrenen Zahnarztes. Diese Option bietet die Möglichkeit, praktische Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Zahnmedizin zu sammeln, ohne das Risiko und die Verantwortung einer Niederlassung als selbstständiger Zahnarzt zu tragen.

Die Niederlassung als selbstständiger Zahnarzt ist das Ziel vieler Zahnärzte in Deutschland. Dies erfordert jedoch eine Zulassung durch den Zulassungsausschuss und die Erfüllung bestimmter Kriterien, wie zum Beispiel der Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Einhaltung von Hygiene- und Qualitätssicherungsstandards. Nach der Zulassung kann der Zahnarzt eine eigene Praxis eröffnen und als selbstständiger Zahnarzt arbeiten.

Der Staat räumt allen Freien Berufen das Recht ein, ihre Berufsangelegenheiten weitgehend selbständig in einer eigenen Berufsvertretung zu regeln. Unsere Vertretung ist die Zahnärztekammer. Sie hat nach dem Heilberufs- bzw. Kammergesetz den rechtlichen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gemäß diesem Gesetz ist jeder Zahnarzt ein sogenanntes Pflicht­mitglied in der Kammer. Die Zahnärztekammern nehmen eine Vielzahl hoheit­licher Aufgaben und die Interessenver­tretung der Zahnärzte wahr, zudem erbringen sie zahlreiche Serviceleistungen für ihre Mitglieder. Sämtliche Gremien der Kammer sind mit Zahnärztinnen und Zahnärzten besetzt, so dass sichergestellt ist, dass Entscheidungen auf der Basis zahnärztlichen Sachverstandes getroffen werden. So sind die Kammern zum Beispiel zuständig für die Weiterbildung in den Fächern Oralchirurgie und Kieferorthopädie. In der Kassenzahnärztlichenvereinigung (KZV) sind alle Zahnärzte zusammengeschlossen, die zur Versorgung von gesetzlich ver­sicherten Patienten zugelassen sind. Die KZV ist wie die Zahnärztekammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die KZV muss die zahnärztliche Versorgung sicherstellen (sog. Sicher­stellungsauftrag). Aufgaben der KZV sind unter anderem der Abschluss von Verträgen mit Krankenkassen auf Landesebene, die Verteilung der Gesamtvergütung auf der Basis eines Honorarverteilungsmaßstabes, die Überwachung der vertragszahnärztlichen Pflichten der Vertragszahnärzte, die Wahrnehmung der Rechte der Vertragszahnärzte gegenüber den Krankenkassen und die Einrichtung von Ausschüssen, die die Abrechnung auf Richtigkeit und die Be­handlung auf Wirtschaftlichkeit prüfen.
(Quelle: https://berufskunde2030.de/grundlagen-der-zahnaerztlichen-berufsausuebung/#post764)

Stufe 2 – Der erste Job

Der erste Job kann eine spannende Herausforderung sein, aber auch mit einigen organisatorischen Schritten verbunden sein. Eine wichtige Komponente ist die Bewerbung und das Bewerbungsgespräch. Wenn du nach einem Job suchst, gibt es bestimmte Parameter, die du berücksichtigen musst, wie zum Beispiel den Standort, die Anbindung, das Fachgebiet, die Ausstattung der Praxis und das Behandlungskonzept.

Um passende Stellenangebote zu finden, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie Listen der Zahnärztekammern oder von Fachgesellschaften sowie das Arbeitsamt. Initiativbewerbungen sind auch eine Option, aber man sollte sich bewusst sein, dass es möglicherweise keine sofortige Verfügbarkeit von Assistenten und Patienten gibt. Mundpropaganda und Empfehlungen von ehemaligen Mitarbeitern oder Patienten können auch hilfreich sein, um passende Praxen zu finden.

Ein weiterer Aspekt bei der Suche nach einer Stelle ist die Praxis-Homepage und der Internetauftritt, um sich einen Eindruck von der Praxis zu verschaffen.

Wenn man einen Vertrag für die erste Stelle unterschreibt, sollten bestimmte Parameter wie Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub berücksichtigt werden. Die Definition einer Vollzeitstelle ist je nach KZV-Bereich unterschiedlich. Es ist auch wichtig, sich bei der Zahnärztekammer und Versorgungswerk anzumelden und die Anmeldung bei der KZV rechtzeitig durch den Arbeitgeber durchführen zu lassen.

Wenn man als Vorbereitungsassistent oder Entlastungsassistent arbeitet, gibt es eine Vorbereitungszeit, in der man Erfahrungen sammeln und sich auf die eigene Praxis vorbereiten kann. Wenn man später einen Jobwechsel plant, sollte man sich bei der Zahnärztekammer abmelden und eine entsprechende Anmeldung bei der KZV durch den Arbeitgeber vornehmen lassen. Wenn man eine Stelle findet, sollte man sich auch um die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung kümmern, falls man innerhalb von drei Monaten den Job wechselt oder es zu Änderungen in der Praxisstruktur kommt.

Zusammenfassend gibt es viele organisatorische Schritte, die man bei seinem ersten Job beachten sollte, aber mit der richtigen Vorbereitung und Planung kann man erfolgreich in den Beruf starten.

Stufe 3

Wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin den Job wechseln möchte, gibt es einige organisatorische Schritte, die durchgeführt werden müssen. Wenn mit dem Stellenwechsel auch der Wechsel des Kammerbereiches einhergeht, muss man sich zunächst bei der Zahnärztekammer abmelden, bei der man bislang Mitglied war. Gleichzeitig muss man sich bei der neuen Zahnärztekammer anmelden. Diese Schritte sollten möglichst frühzeitig erfolgen, um unnötige Verzögerungen und Probleme bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zu vermeiden.

Außerdem muss auch die Anmeldung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) angepasst werden. Die Anmeldung bei der neuen KZV erfolgt durch den Chef oder die Chefin der neuen Praxis. Die Abmeldung bei der alten KZV erfolgt wird von dem alten Arbeitgeber vorgenommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Anmeldung bei der KZV genehmigungspflichtig ist und der Zulassungsausschuss hierfür eine gewisse Zeit benötigt. Daher sollte die Anmeldung rechtzeitig erfolgen, damit man möglichst schnell und einfach die Stelle wechseln kann.

Im Hinblick auf den Vertrag gibt es einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten. Das Gehalt, die Arbeitszeit und der Urlaub sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen in jedem Arbeitsvertrag berücksichtigt werden. Hierbei sollte man darauf achten, dass die Arbeitszeit als Vorbereitungsassistentin/Vorbereitungsassistent je nach KZV-Bereich variieren kann und somit auch das Gehalt entsprechend unterschiedlich ausfallen kann.

Insgesamt gibt es also einige administrative Schritte, die bei einem Jobwechsel als Zahnarzt oder Zahnärztin zu beachten sind. Eine gute Vorbereitung und frühzeitige Planung können dabei helfen, unnötige Verzögerungen und Probleme zu vermeiden.

Weiterbildung

Um eine Weiterbildung in Oralchirurgie oder Kieferorthopädie zu absolvieren, ist es notwendig, die Weiterbildungsordnungen der Landeszahnärztekammern zu lesen, da diese für jedes Bundesland unterschiedlich sein können.

In der Regel müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, bevor man eine Weiterbildung beginnen kann. Dazu gehören in der Regel eine abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung sowie in einigen Kammerbereichen auch eine allgemeinzahnärztliche Stelle. Auch können je nach Landesverordnung weitere Bedingungen für die Zulassung zur Weiterbildung gestellt werden, wie zum Beispiel der Nachweis bestimmter Kenntnisse oder der erfolgreiche Abschluss bestimmter Prüfungen.

Während der Weiterbildung müssen zudem bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Dazu zählen neben der Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen auch praktische Erfahrungen in der Behandlung von Patienten. Je nach Weiterbildungsordnung können hierfür verschiedene Fallzahlen oder -arten vorgeschrieben sein.

Eine erfolgreiche Weiterbildung in Oralchirurgie oder Kieferorthopädie wird durch eine Prüfung abgeschlossen. Diese kann schriftlich, mündlich und/oder praktisch erfolgen. Die genauen Prüfungsinhalte und -anforderungen sind ebenfalls in den Weiterbildungsordnungen der Landeszahnärztekammern festgelegt.

Es ist zu beachten, dass die Anerkennung der Weiterbildung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann.

Stufe 4 Praxisgründung

Approbation: Für die Niederlassung als Zahnarzt benötigt man zunächst eine Approbation, also die staatliche Zulassung als Zahnarzt. Diese wird nach Abschluss des Zahnmedizinstudiums und dem Bestehen des Staatsexamens von der zuständigen Behörde (z.B. Regierungspräsidium oder Landesamt) ausgestellt.

Berufserfahrung: Sofern man das Studium der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Deutschland abgeschlossen hat, bedarf es einer 2 jährigen Vorbereitungsassistenzzeit bevor man sich niederlassen darf. Sollte das Studium im europäischen Ausland abgeschlossen worden sein, dann entfällt diese Vorbereitungszeit und die Niederlassung ist theoretisch möglich, jedoch ist ein gewissen Maß an Berufserfahrung empfehlenswert.

Zulassung: Für die Niederlassung als Vertragszahnarzt benötigt man eine Zulassung durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) des jeweiligen Bundeslandes. Diese Zulassung ist begrenzt auf eine bestimmte Region und hängt von der Bedarfsplanung ab.

Für die Eröffnung einer Zahnarztpraxis benötigt man geeignete Räumlichkeiten, die den Anforderungen an eine Zahnarztpraxis entsprechen. Dazu gehören unter anderem ausreichend Platz für Behandlungszimmer, Röntgenraum und Sterilisationsraum, sanitäre Anlagen sowie ein Empfangsbereich. Die Praxis muss zudem barrierefrei sein und den geltenden Hygienevorschriften entsprechen.

Finanzierung: Die Gründung einer Zahnarztpraxis erfordert in der Regel eine hohe finanzielle Investition, insbesondere für die Ausstattung der Praxis. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung, z.B. über Kredite oder Förderprogramme. Auch eine Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Zahnarzt als Partner kann eine Option sein.

Versicherungen: Als Zahnarzt ist man verschiedenen Risiken ausgesetzt, z.B. Haftungsrisiken bei Behandlungsfehlern oder Betriebsrisiken wie Einbruch oder Feuer. Daher ist es wichtig, entsprechende Versicherungen abzuschließen, z.B. Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung.

Personal: Eine erfolgreiche Zahnarztpraxis benötigt auch qualifiziertes Personal, das den Zahnarzt bei der Behandlung der Patienten unterstützt. Dazu gehören z.B. zahnmedizinische Fachangestellte oder eine Praxismanagerin. Es ist wichtig, dass das Personal gut ausgebildet ist und motiviert arbeitet, um den Patienten eine optimale Versorgung zu gewährleisten.

Abrechnung: Die Abrechnung mit den Krankenkassen und privaten Versicherungen kann ein komplexes Thema sein. Es ist wichtig, dass die Abrechnung korrekt und transparent erfolgt, um eventuelle Probleme mit den Kostenträgern zu vermeiden. Eine professionelle Abrechnung kann dabei helfen, die Liquidität der Praxis zu verbessern und somit die wirtschaftliche Stabilität der Praxis zu sichern.

Fortbildung: Die Zahnmedizin ist ein sich stetig weiterentwickelndes Fachgebiet. Um auf dem neuesten Stand zu bleiben und den Patienten eine bestmögliche Versorgung zu bieten, ist es wichtig, sich regelmäßig fortzubilden. Es gibt eine Vielzahl von Fortbildungsangeboten, z.B. Seminare, Workshops oder Kongresse, die dazu beitragen können, die fachliche Kompetenz zu erweitern.

FAQ:

Was ist die Approbation?

Die Approbation ist die Erlaubnis, den zahnärztlichen Beruf auszuüben, die man bei einer entsprechenden Einrichtung des Bundeslandes beantragen muss.

Wo kann man die Approbation beantragen?

Die Approbation kann man bei einem Landesamt, Zweckverband, Ministerium oder einer Bezirksregierung beantragen.

Wie hoch sind die Kosten für die Approbation?

Wenn man in Deutschland studiert hat, liegen die Kosten bei ca. 200 Euro. Wenn man im Ausland studiert hat, können die Kosten abweichen.

Welche Unterlagen benötigt man für den Approbationsantrag?

Man benötigt unter anderem ein Führungszeugnis, einen tabellarischen Lebenslauf, eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, eine Geburtsurkunde oder einen Identitätsnachweis.

Wozu dient die Landeszahnärztekammer?

Die Landeszahnärztekammer ist eine Berufsvertretung der Zahnärzte, die dazu dient, die Berufsangelegenheiten selbständig zu regeln. (Weiterführenden Informationen: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/auslaendische-zahnaerztinnen-und-zahnaerzte.html)

Was ist das Versorgungswerk?
Das Versorgungswerk ist die Rentenversicherung der Zahnärzte, in der man Pflichtmitglied wird.

Wie hoch sind die Beiträge für die Zahnärztekammer als Assistenzarzt?
Als Assistenzarzt liegen die Beiträge bei ca. 35-40€ im Monat.

Muss man sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen?
Ja, man muss sich in den ersten 3 Monaten von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und diesen Antrag bei jedem Jobwechsel erneut stellen.

Was sollte man dem Versorgungswerk mitteilen, wenn man nach dem Studium noch keinen Job hat?
Man sollte dem Versorgungswerk mitteilen, dass man noch keinen Job hat, denn nur dann muss man auch noch keine Beiträge entrichten.

Was ist der Zulassungsausschuss?
Der Zulassungsausschuss ist ein Gremium, das in Deutschland für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten zur vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Versorgung zuständig ist. Er prüft die Voraussetzungen für die Zulassung und entscheidet darüber, ob eine Zulassung erteilt werden kann. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Ärzte- und Zahnärztekammern, der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen zusammen.

Die Initiatoren