Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Staatsexamen!
Wie geht es jetzt weiter?
Folgende Schritte sind nun zu tun:
- Beantragen der Approbation ->
- Beantragung der Mitgliedschaft in der (Landes)Zahnärztekammer ->
- Beantragung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk->
- Zulassung als Vorbereitungsassistent/Vorbereitungsassistentin
1. Beantragen der Approbation
Nach dem bestandenen Staatsexamen müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der zuständigen Stelle ihre Approbation beantragen.
Informationen über die zuständige Stelle erhalten Sie beispielsweise von Ihrer (Landes-)Zahnärztekammer : https://www.bzaek.de/ueber-uns/organisationsstruktur/zahnaerztekammern-der-laender.html
Informationen zur Erteilung einer Approbation, bei abgeschlossener zahnärztlicher Ausbildung im Ausland, finden Sie unter: www.anerkennung-in-deutschland.de
Erforderliche Unterlagen sind u.a.:
– Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung
– Identitätsnachweis
– Amtliches Führungszeugnis
– Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
Es werden Gebühren fällig.
Wichtige gesetzliche Grundlagen:
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄPrO)
zu finden unter: https://www.bzaek.de/recht/gesetze-und-verordnungen.html
2. Mitgliedschaft in der (Landes)Zahnärztekammer
Mit erhalt der Approbation werden Sie Pflichtmitglied einer (Landes)-Zahnärztekammer. Melden Sie sich nach Erhalt ihrer Approbationsurkunde bei der Mitgliederverwaltung. Dabei gilt: sind Sie als Zahnarzt oder Zahnärztin tätig, ist die Kammer des Bundeslandes zuständig in dem Sie arbeiten. Sind Sie nicht zahnärztlich tätig, ist es die Kammer des Bundeslandes in dem Sie leben.
Für die Anmeldung brauchen Sie in der Regel die folgenden Formulare
– amtlich beglaubigten Approbationsurkunde
– ggf. einer Kopie der Promotionsurkunde
Um sich mit den Zahnärzten in Ihrer Umgebung zu vernetzten ist es sinnvoll, sich für Qualitätszirkel oder berufspolitische Versammlungen anzumelden.
3. Versorgungswerk
Kammermitglieder der (Landes)Zahnärztekammern sind auch Mitglieder des Versorgungswerkes. Die (Landes)Zahnärztekammer wird Ihnen die entsprechenden Unterlagen zusenden. Um doppelte Kosten zu vermeiden empfiehlt es sich, sich zeitnah um die Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung kümmern.
4. Zulassung als Vorbereitungsassistent/Vorbereitungsassistentin
Frisch examinierte und approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen nur Privatpatienten eigenständig behandeln. Um eine Kassenzulassung zu erhalten schließt sich deshalb für die meisten Zahnärztinnen und Zahnärzte die Assistenzzeit an das Studium an. Die Anmeldung bei der KZV übernimmt in der Regel die Praxis, bei der Sie die Assistenzzeit beginnen.
5. Stellensuche
Die meisten Kammern und KZVen bieten kostenfreie Stellenbörsen an. Hier können Sie suchen oder auch ein eigenes Stellengesuch veröffentlichen. Eine bundesweite Stellenbörse finden Sie unter: www.zm-online.de